Besser und kostengünstiger kann man bauen oder kaufen, wenn bereits ein größerer Anteil an Eigenkapital angespart worden ist. Dazu bietet sich die rechtzeitige Einrichtung eines Bausparkontos an. Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnwirtschaftliche Verwendung neben der Kapitalbildung ein zinsgünstiges Darlehen zu erlangen. Durch Abschluss eines Bausparvertrages wird der Bausparer Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung des Bausparers zugunsten der Gemeinschaft. Damit erwirbt der Sparer das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form des besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen aus den von Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen. Der Bausparer schließt hierfür einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab (min. 5.000,-- EUR). Hat er das im Vertrag vereinbarte Mindestguthaben angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt. Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und - nach Beleihungs- und Bonitätsprüfung - das Bauspardarlehen aus. Die Bausparsumme ist also der Betrag, über den der Bausparer für seine Finanzierung zu Beginn der Darlehensphase verfügen kann. Bei bestimmten Spezialtarifen hat der Kunde das Recht, ein höheres Darlehen in Anspruch zu nehmen (Mehrzuteilung), sodass ein höherer Betrag als die Bausparsumme zur Verfügung steht.
Geld vom Staat
Vermögenswirksame Leistungen mit Sparzulage – für Arbeitnehmer
Schon als Berufseinsteiger können Sie das gewinnbringende Vermögensbildungsgesetz nutzen. Dazu eröffnen Sie ein Bausparkonto und lassen darauf durch Ihren Arbeitgeber monatlich bis zu 40,-- EUR Vermögenswirksame Leistung (VL) überweisen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er im Rahmen eines Tarifvertrages hierzu einen Beitrag leistet, möglicherweise übernimmt er den gesamten Betrag. Für Ihre Vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sie vom Staat die attraktive Arbeitnehmer-Sparzulage.
Bausparen mit VL auf einen Blick:
- Sparbeitrag bis zu 480 / 960 EUR jährlich (alleinstehend/verheiratet)
- 9% Sparzulage vom Staat auf 470 / 940 EUR (alleinstehend/verheiratet)
- zu versteuerndes Einkommen max. 17.900 / 35.800 EUR
- attraktive Bausparvorteile
Die Bausparprämie
Als Bausparer können Sie nicht nur die Sparzulage für Ihre Vermögenswirksamen Leistungen ausschöpfen. Für zusätzliche eigene Einzahlungen profitieren Sie auch von der (staatlichen) Bausparprämie, bei der großzügige Einkommensgrenzen gelten. Wie bei der Arbeitnehmer-Sparzulage ist das zu versteuernde Einkommen maßgeblich; Ihr Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen. Wichtig für Familien: Jugendliche ab 16 Jahren sind prämienberechtigt, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird die Bausparprämie für ab 2009 eröffnete Bausparkonten nur noch dann gewährt, wenn das angesparte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.
Die Bausparprämie auf einen Blick:
- 8,8% Prämie vom Staat auf max. 512 / 1024 EUR jährlich (alleinstehend/verheiratet)
- Prämienberechtigung schon ab 16 Jahren
- zu versteuerndes Einkommen max. 25.600 / 51.200 EUR (alleinstehend/verheiratet)
- attraktive Bausparvorteile
Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Seit der Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Jahre 2008 sind Bausparverträge in die Riester-Förderung einbezogen worden.
Die Grundidee: Sie zahlen in einen Bausparvertrag ein und bekommen dafür - wie bei anderen Verträgen - die staatlichen Zulagen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr, die Kinderzulage liegt bei zusätzlichen 185 Euro pro Kind und Jahr. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt sie sogar 300 Euro pro Jahr.
Zielgruppe: Die Guthaben-Verzinsung von Riester-Bausparverträgen ist - wie bei Bausparverträgen heute üblich - eher gering (i.d.R. um 1%). Im Gegenzug erhalten Sie bei Bedarf aber ein zinsgünstiges Darlehen. Bauspar-Riester kann sich also lohnen, wenn Sie tatsächlich und konkret Pläne haben, eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen.
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