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Anschlussfinanzierung

Zum Ablauf der Zinsbindungsfrist steht es dem Darlehensnehmer frei, sich nach einem anderen Anbieter umzusehen und möglicherweise eine günstigere Finanzierung zu finden. Eine solche Anschlussfinanzierung ist gegenwärtig bereits 60 Monate vor Ablauf der laufenden Zinsbindung möglich (Forwarddarlehen).

Für den Fall, dass eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren vereinbart worden ist, steht dem Kunden nach Ablauf von 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht zu (§ 489 Abs. 1 Ziff. 3 BGB): er kann sich durch Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten aus dem für ihn ungünstigen Vertrag lösen und eine neue Finanzierung zu besseren Konditionen abschließen.

Das aktuell günstige Zinsniveau sollte für eine vorzeitige Anschlussfinanzierung genutzt werden.

Wenn Sie wissen möchten, wie sich das Zinsniveau in den letzten 30 Jahren entwickelt hat: hier klicken [32 KB]

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