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Festdarlehen

Eine interessante Alternative zum Annuitätendarlehen ist ein Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung. Während der Laufzeit des Festdarlehens erfolgt lediglich die Zinszahlung, es wird nicht getilgt (endfällige Tilgung). Die üblicherweise zu erbringende Tilgungsleistung wird erbracht durch

Durch die Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Tilgungsaussetzung mittels Lebens- oder Rentenversicherung nicht mehr attraktiv, wenn zu diesem Zweck eine neue Versicherung abgeschlossen werden muss (Steuerpflicht der Erträge). Der Einsatz einer älteren Versicherungspolice mit einem bereits nennenswerten Rückkaufswert kann dagegen sinnvoll sein.

Bei einem Fonds-Sparplan besteht die Steuerpflicht nicht bei älteren Sparplänen, allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass ein bestimmtes Guthaben zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Darlehens nicht garantiert werden kann. Damit besteht die Gefahr eines nicht ausreichenden Guthabens und somit einer nicht einzuschätzenden Deckungslücke.

Die Besparung eines Bausparkontos führt dagegen zu exakt kalkulierbaren Ergebnissen. Neben der angesparten Summe wird ein Bauspardarlehen in einer fest definierten Höhe zu einem garantierten und günstigen Zinssatz gewährt. Damit kann bereits bei Beginn der Finanzierung festgelegt werden, in welchem Umfang das Festdarlehen bei Ablauf der Zinsbindung durch die Auszahlung aus dem Bausparkonto abgelöst wird.
Einige Bausparkassen bieten spezielle Tarife an, mit denen eine Finanzierung mit gleichbleibenden monatlichen Raten über die gesamte Laufzeit dargestellt werden kann. Mit einer geringfügig höheren monatlichen Rate (im Vergleich zum Annuitätendarlehen mit einer Anfangstilgung von 1%) wird jedes Zinsanpassungsrisiko ausgeschlossen. Zudem sind bei einem Bauspardarlehen jederzeit Sondertilgungen in beliebiger Höhe möglich.

Eine Beispielkalkulation finden Sie hier. [1.141 KB]

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