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KfW-Darlehen und Landesförderung

Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung (sowohl bei Kauf als auch bei Neubau) besteht die Möglichkeit, KfW-Darlehen, also zinsgünstige Darlehen des Bundes, und ggf. Fördermittel der Bundesländer in Anspruch zu nehmen. Welches der verschiedenen Programme in Frage kommt, und ob die Einbindung eines solches Darlehens sinnvoll ist, muss im Rahmen der Finanzierungsberatung erörtert und ggf. durch Vergleich verschiedener Finanzierungslösungen entschieden werden.

Einzelheiten zu den Förder-Programmen sind hier zu finden.

Eigenheimrente (Wohnriester)

Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage am 1. Januar 2006 fördert der Staat mit Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes wieder die Anschaffung einer eigenen Immobilie. Mit dem umgangssprachlich so genannten „Wohn-Riester“ wurde damit rückwirkend zum 1. Januar 2008 die Nutzung der Riesterförderung auch für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie möglich gemacht.

Die Riester-Rente

Ursprünglich diente die Riesterförderung der ergänzenden Altersvorsorge. Riester-Verträge wurden daher in erster Linie im Hinblick auf eine zusätzliche monatliche Rente abgeschlossen. Förderberechtigt sind dabei in erster Linie alle gesetzlich Rentenversicherten. Die maximale Riester-Förderung wird erzielt, wenn jährlich 4 % des Vorjahres-Brutto-Einkommens in einen Riester-Vertrag fließen. Die Förderung setzt sich dabei zusammen aus einem Grundzuschusss von 154 Euro je Erwachsenem sowie 185 Euro je Kind. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren werden, wird sogar ein Kinderzuschuss von 300 Euro gewährt. Zusätzlich sind die Einzahlungen in Riesterverträge steuerlich absetzbar bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro jährlich.

Wie können Sie die Riesterförderung für die Immobilienfinanzierung nutzen?

Mit dem neuen Gesetz kann auch die eigene Immobilie als Altersvorsorge von der Riesterförderung profitieren. Wer bisher in einen Riester-Vertrag investiert hat, kann damit bereits jetzt angespartes Riester-Guthaben als Eigenkapital in die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie einfließen lassen. Bis 2010 ist die Entnahme jedoch auf einen Betrag von mindestens 10.000 Euro beschränkt. Ab 2010 können auch geringere Beträge entnommen werden. Dabei muss aber entweder das gesamte angesparte Kapital abgezogen werden oder min. 25 % der Summe müssen im bestehenden Riester-Vertrag gehalten werden.

Auch die laufende Tilgung des Immobiliendarlehens ist möglich. Hierbei fließen die laufenden Spar- und Förderbeiträge nicht mehr in einen Riester-Vertrag, sondern direkt in die Finanzierung. Hierzu bedarf es speziell zertifizierter Finanzierungsprodukte, die derzeit von Banken und Bausparkassen entwickelt werden. Zudem ist diese Form der Finanzierung auf Immobilien beschränkt, die nach dem 31.12.2007 erworben wurden.

Im Gegensatz zu den üblichen zertifizierten Sparformen weist ein zertifizierter Darlehensvertrag einen wesentlichen Vorteil auf: Die geförderten Einzahlungen werden im Rahmen der Tilgung erbracht, es sind also keine zusätzlichen Spar- oder Versicherungsbeiträge zu entrichten. Die gewährten Zulagen werden dem Darlehenskonto als Sondertilgungen zugeführt, was zu einer erheblichen Verkürzung der Gesamtlaufzeit führen kann.

Ein Beispiel finden Sie hier. [1.930 KB]


Welche Immobilien werden gefördert?

Grundsätzlich können nur in Deutschland liegende, rein selbst genutzte Wohn-Immobilien gefördert werden, die den Hauptwohnsitz des Eigentümers bilden. Der Verkauf der Immobilie ist zwar auch nach Nutzung der Förderung möglich, allerdings sollten bei einer Veräußerung die genutzten Spar- und Fördermittel binnen vier Jahren wieder in den Erwerb einer Wohnimmobilie oder binnen eines Jahres in einen neuen Vertrag zur Riester-Rente fließen. Andernfalls müssen bereits erhaltene Zulagen zurückgezahlt und der dann aktuelle Stand des Wohnförderkontos versteuert werden.

Steuerliche Betrachtung

Wie in der Sparphase bei der Riester-Rente werden auch beim Wohn-Riester die für die Finanzierung genutzten Beträge nicht versteuert. Erst zum Rentenbeginn unterliegen die über die Laufzeit in einem Wohnförderkonto geführten Sparbeiträge der Steuer. Nun hat der Immobilienbesitzer die Wahl, die Steuerlast in einer Summe zu zahlen oder nach und nach über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren zu verteilen. Bei der Einmalbesteuerung (Zahlung der gesamten Steuer in einer Summe) gewährt der Staat jedoch einen Rabatt, da hier nur 70% der im Wohnförderkonto geführten Sparbeiträge der Steuer unterliegen.

Einzelheiten zum Thema "Eigenheimrente" finden Sie hier.


Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente in Deutschland, die staatlich gefördert wird. Gefördert wird die Riester-Rente in Bezug auf Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Die Riester-Rente ist also eine zweite Schicht der Altersvorsorge. Die zweite Schicht steht für Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge und enthält neben der Riester-Rente auch die betriebliche Altersversorgung. Außerdem werden die ersten beiden Schichten des geltenden drei-Schichten-Modells zusätzlich steuerlich gefördert.

In das Leben gerufen wurde die Riester-Rente durch den damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester. Grund für die Einführung dieser Rente war die Reformierung der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001.
Es ist aber eine freiwillige Angelegenheit, die Riester-Rente zu beantragen und erfüllt in dem Sinn nur den Zweck zur gesetzlichen Rentenzulage. Jedoch haben mittlerweile viele Deutsche die Vorteile der Riester-Rente für sich genutzt und sie zählen damit zu den über 12 Millionen Riestersparern in Deutschland.

Dabei können alle Sparer aus einer großen Anzahl von Produkten wählen, wichtig ist allerdings, dass das Riester-Produkt als solches zertifiziert und damit anerkannt ist. Solche Sparformen sind beispielsweise die private Rentenversicherung, der Bausparplan, Fondssparpläne oder Pensionsfonds. Für welche dieser Riester-Möglichkeiten man sich entscheiden sollte, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, sondern das muss jeder, der „riestern“ möchte, für sich selbst entscheiden.

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